KOSTEN

 

Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist gesetzlich geregelt. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist eine Vielzahl von Gebührentatbeständen erfasst.

  

Die Höhe der Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit ist  vom RVG vorgegeben und richtet sich häufig nach dem sogenannten Streitwert, also dem finanziellen Interesse des Mandanten. Hier sind - je nach Tätigkeit - bestimmte Gebühren oder Gebührenrahmen vorgegeben.

 

In der Regel gibt es also keine "teuren" oder "günstigen" Rechtsanwälte. 

 
Einige Rechtsanwälte rechnen unabhängig vom RVG ab und vereinbaren höhere Gebühren. Wir berechnen strikt nach RVG. Für unsere Mandanten bedeutet das: Immer Klarheit bezogen auf die Kosten.
 
Über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die anwaltliche Tätigkeit erteilen wir Ihnen vorab individuell Auskunft. Hierfür fallen keine Kosten an.

 

Gern kümmern wir uns für Sie auch um den Schriftverkehr mit einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung. 


Mitunter kann die Gegenseite verpflichtet sein, das anwaltliche Honorar zu zahlen. Wir sind immer bemüht, außergerichtlich, im gerichtlichen und in behördlichen Verfahren dieses Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
 

 

Für Einkommensschwächere bestehen staatliche Unterstützungsmöglichkeiten in Form der Prozesskostenhilfe (gerichtlich) und der Beratungshilfe (außergerichtlich). Auch hier beraten wir Sie gern.